AGBs der VENTAYA Media GmbH
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die mit unseren Kunden geschlossenen Verträge. Wir haben uns dabei um ein ausgewogenes Verhältnis der beiderseitigen Interessen bemüht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedes Vertragsverhältnis bis in die Einzelheiten individuell aushandeln können. Bestimmte Grundsätze gelten in gleicher Weise für sämtliche Verträge. Nur so ist ein rationelles Arbeiten auch im Interesse des Kunden möglich.
2. Abwehrklausel
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden können wir nicht anerkennen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen, insbesondere nachträgliche Vertragswünsche, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringen.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1. Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur gemäß dem Agenturvertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt.
3.2. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Agenturleistungen nach der näheren Beschreibung durch den Agenturvertrag.
3.3. Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
3.4. In Fällen einer nicht erfolgten schriftlichen Bestätigung kann die Auftragserteilung auch durch andere eindeutige Handlungen des Kunden erfolgen, beispielsweise die Annahme von Präsentationsmaterial oder die zielgerichtete Mitarbeit des Kunden an entsprechenden Arbeiten. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der Ventaya Media GmbH getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten.
4. Auftragsdurchführung
4.1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
4.2. Basis der Agenturarbeit bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
4.3. Soweit die Ventaya Media GmbH dem Kunden unter Angabe einer angemessenen Frist Entwürfe und/oder Testversionen für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit die Marketing-Agentur Web Lions keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Kann ein Auftrag mangels Mitwirkung des Kunden nicht komplett ausgeführt werden, behält sich die Ventaya Media GmbH vor, dem Kunden eine dem bisherigen Arbeitsaufwand angemessene Teilrechnung zu stellen.
4.4. Die Agentur übergibt auf Wunsch des Kunden innerhalb von 3 Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Kontaktberichte. Diese Kontaktberichte sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren 2 Arbeitstagen widersprochen wird.
4.5. Mit der mündlichen oder schriftlichen Freigabe bzw. Weiterleitung der Daten an die Druckerei werden die Arbeiten vom Auftraggeber akzeptiert, etwaige inhaltliche oder grafische Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Mängel eines Teils gelieferter Printerzeugnisse berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
5. Vergütung
5.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
5.3. Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
5.4. Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5.5. Sämtliche vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Nutzungsrecht
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ventaya Mediabehält sich alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht, auf alle eingebrachten kreativen Elemente vor. Eine weitere Verwendung über den eigentlichen Projektrahmen hinaus ist nur mit schriftlicher Genehmigung möglich.
7. Nutzungshonorar
Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung: Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:
- außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung)und/oder
- nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/oder
- in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/oder
- Einsatz in anderen Werbeträgern,
berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar zu der ursprünglichen vertraglichen Vergütung.
8. Rechtsschutz, Haftung
8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit der Agentur wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
8.2. Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
8.3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn die Agentur haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Bad Salzuflen.
